Mitteilung Gebührenabrechnung I. Quartal 2026

Am 15. Februar 2026 ist die 1. Rate der Wassergebührenabrechnung 2026 zur Zahlung fällig.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am

15. Februar 2026 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön
Bitte geben Sie das Kassenzeichen bei der Zahlung an!
Beispiel Kassenzeichen: 11*****-7000-00*

Zahlung auf eines der folgenden Konten:
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG              
IBAN: DE58 5306 2350 0000 8104 01                     
BIC:    GENODEF1PBG                                              
Sparkasse Fulda                                              
IBAN: DE78 5305 0180 0027 0003 06                
BIC:    HELADEF1FDS                                           

Wir bitten um Beachtung!

 Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

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